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Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen bestimmt im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Prüfungstermine.

Bitte informieren Sie das Prüfungsamt umgehend über eine Änderung Ihres Namens oder Ihrer Adresse, damit wichtige Informationen zur Prüfung Sie ohne Verzögerung erreichen.

Zu den Prüfungen bringen Sie bitte jeweils ein Personaldokument mit, um sich ausweisen zu können.

  • I. aktuelle Informationen für Prüfungsteilnehmer

    Schriftliche Prüfung

    25.09.2023, 10.00 Uhr
    Klausur: Staats- und Verfassungsrecht
    Prüfungsort: Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (Gruppenraum 4 im Seminargebäude)
     
    26.09.2023, 10.00 Uhr
    Klausur: Allgemeines Verwaltungsrecht
    Prüfungsort: Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (Gruppenraum 4 im Seminargebäude)
     
    27.09.2023, 10.00 Uhr
    Klausur: Arbeitsrecht
    Prüfungsort: Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (Gruppenraum 4 im Seminargebäude)
     
    28.09.2023, 10.00 Uhr
    Klausur: Personalwesen und Datenschutz
    Prüfungsort: Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (Gruppenraum 4 im Seminargebäude)

    29.09.2023, 10.00 Uhr
    Klausur: Verwaltungsbetriebswirtschaft und Öffentliche Finanzen
    Prüfungsort: Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (Gruppenraum 4 im Seminargebäude)
     

    Praktische Prüfung

    Der Themenkatalog wurde am 30. August 2022 veröffentlicht.

    Bis zum 07.10.2022 können 3 Themenwünsche (Erst-, Zweit- und Drittwunsch) aus dem Themenkatalog beim Staatlichen Prüfungsamt per E-Mail eingereicht werden. Die Zulassung zum praktischen Prüfungsteil sowie die Bekanntgabe/Zuweisung der Themen erfolgt voraussichtlich Anfang Januar 2023. Für die Belegarbeit steht Ihnen eine Bearbeitungsfrist von 60 Tagen zur Verfügung. Die Präsentation und Verteidigung der Belegarbeit erfolgt voraussichtlich im April 2023. Eine konkrete Terminplanung liegt derzeit noch nicht vor.

    Schriftliche Prüfung

    25.09.2023, 10.00 Uhr
    Klausur: Staats- und Verfassungsrecht
    Prüfungsort: Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (Gruppenraum 4 im Seminargebäude)
     
    26.09.2023, 10.00 Uhr
    Klausur: Allgemeines Verwaltungsrecht
    Prüfungsort: Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (Gruppenraum 4 im Seminargebäude)
     
    27.09.2023, 10.00 Uhr
    Klausur: Arbeitsrecht
    Prüfungsort: Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (Gruppenraum 4 im Seminargebäude)
     
    28.09.2023, 10.00 Uhr
    Klausur: Personalwesen und Datenschutz
    Prüfungsort: Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (Gruppenraum 4 im Seminargebäude)

    29.09.2023, 10.00 Uhr
    Klausur: Verwaltungsbetriebswirtschaft und Öffentliche Finanzen
    Prüfungsort: Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (Gruppenraum 4 im Seminargebäude)
     

    Praktische Prüfung

    Der Themenkatalog wurde am 30. August 2022 veröffentlicht.

    Bis zum 07.10.2022 können 3 Themenwünsche (Erst-, Zweit- und Drittwunsch) aus dem Themenkatalog beim Staatlichen Prüfungsamt per E-Mail eingereicht werden. Die Zulassung zum praktischen Prüfungsteil sowie die Bekanntgabe/Zuweisung der Themen erfolgt voraussichtlich Anfang Januar 2023. Für die Belegarbeit steht Ihnen eine Bearbeitungsfrist von 60 Tagen zur Verfügung. Die Präsentation und Verteidigung der Belegarbeit erfolgt voraussichtlich im April 2023. Eine konkrete Terminplanung liegt derzeit noch nicht vor.

  • II. Hinweis zur Anmeldung zu den schriftlichen Prüfungen:

    Gesonderte Einladungen zu den Klausuren gehen nicht zu.
    Zu jeder einzelnen Klausur ist spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Prüfungstermin eine schriftliche Anmeldung durch die Prüflinge beim Staatlichen Prüfungsamt erforderlich (formlos, vorzugsweise per E-Mail an pruefungsamt@lakoev.brandenburg.de).

    Sofern bei der Durchführung der schriftlichen Prüfung auf der Grundlage des § 13 VfwFPO bzw. Nr. 13 VFPO  besondere Verhältnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen sind, ist die Art des Nachteilsausgleiches spätestens mit der Anmeldung zu beantragen. Eine ärztliche Empfehlung über Art und Umfang einer möglichen Prüfungserleichterung ist im Original einzureichen.

    Gesonderte Einladungen zu den Klausuren gehen nicht zu.
    Zu jeder einzelnen Klausur ist spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Prüfungstermin eine schriftliche Anmeldung durch die Prüflinge beim Staatlichen Prüfungsamt erforderlich (formlos, vorzugsweise per E-Mail an pruefungsamt@lakoev.brandenburg.de).

    Sofern bei der Durchführung der schriftlichen Prüfung auf der Grundlage des § 13 VfwFPO bzw. Nr. 13 VFPO  besondere Verhältnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen sind, ist die Art des Nachteilsausgleiches spätestens mit der Anmeldung zu beantragen. Eine ärztliche Empfehlung über Art und Umfang einer möglichen Prüfungserleichterung ist im Original einzureichen.

  • III. Zugelassene Hilfsmittel:

    - Unkommentierte Gesetzestexte - auch in Form von Gesetzessammlungen (unkommentiert) mit fortlaufenden Ergänzungen, z. B.

    • Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Brandenburg - VSV - , Boorberg-Verlag
    • Deutsche Verwaltungspraxis (Bundesrechtliche und Landesrechtliche Vorschriften Brandenburg der DVP Vorschriftensammlung), Maximilian-Verlag
    • Haushaltsrecht des Landes Brandenburg, Verlag Müskens/Winands GbR

    Hinweise zu den zulässigen Markierungen innerhalb der Gesetzestexte:

    Post-its sind nur erlaubt, wenn Sie lediglich das Auffinden eines Gesetzes erleichtern.

    Vereinzelte farbliche Markierungen sind zulässig, sofern sie keine Systematik aufweisen.

    - nicht programmierbarer Taschenrechner

    Die zugelassenen Hilfsmittel sind von den Prüflingen selbst mitzubringen.

    - Unkommentierte Gesetzestexte - auch in Form von Gesetzessammlungen (unkommentiert) mit fortlaufenden Ergänzungen, z. B.

    • Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Brandenburg - VSV - , Boorberg-Verlag
    • Deutsche Verwaltungspraxis (Bundesrechtliche und Landesrechtliche Vorschriften Brandenburg der DVP Vorschriftensammlung), Maximilian-Verlag
    • Haushaltsrecht des Landes Brandenburg, Verlag Müskens/Winands GbR

    Hinweise zu den zulässigen Markierungen innerhalb der Gesetzestexte:

    Post-its sind nur erlaubt, wenn Sie lediglich das Auffinden eines Gesetzes erleichtern.

    Vereinzelte farbliche Markierungen sind zulässig, sofern sie keine Systematik aufweisen.

    - nicht programmierbarer Taschenrechner

    Die zugelassenen Hilfsmittel sind von den Prüflingen selbst mitzubringen.

  • IV. Leitfaden zur Vorbereitung und Durchführung des praktischen Prüfungsteiles

    Der praktische Prüfungsteil im Rahmen dieser Fortbildung (§ 16 VfwFPO bzw. Pkt. 16 VFPO) stellt speziell auf die Erstellung einer Belegarbeit, als eine wissenschaftliche Bearbeitung eines gestellten Themas, und deren mündliche Verteidigung vor dem Prüfungsausschuss ab. Hierzu hat das Prüfungsamt den bisherigen Leitfaden überarbeiten lassen. Der Leitfaden gilt ab 01.04.2017.

    Der praktische Prüfungsteil im Rahmen dieser Fortbildung (§ 16 VfwFPO bzw. Pkt. 16 VFPO) stellt speziell auf die Erstellung einer Belegarbeit, als eine wissenschaftliche Bearbeitung eines gestellten Themas, und deren mündliche Verteidigung vor dem Prüfungsausschuss ab. Hierzu hat das Prüfungsamt den bisherigen Leitfaden überarbeiten lassen. Der Leitfaden gilt ab 01.04.2017.

  • V. Hinweis zu Prüfungsgebühren:

    Für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt wird entsprechend der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (GebOMIK) vom 21. Juli 2010 (GVBl.II/10) , in der derzeit gültigen Fassung, eine Gebühr erhoben.

    Für die reguläre Durchführung der Fortbildungsprüfung mit fünf schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einem praktischen Prüfungsteil beträgt die Gebühr 250,00 €.  Für jede Wiederholung einer schriftlichen Aufsichtsarbeit bzw. des praktischen Prüfungsteils wird zusätzlich eine anteilige Gebühr in Höhe von 41,67 € (1/6 Anteil von 250,00 €) erhoben.

    Der Gebührenbescheid ergeht i. d. R nach Abschluss des ordentlichen Prüfungsverfahrens.

    Für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt wird entsprechend der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (GebOMIK) vom 21. Juli 2010 (GVBl.II/10) , in der derzeit gültigen Fassung, eine Gebühr erhoben.

    Für die reguläre Durchführung der Fortbildungsprüfung mit fünf schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einem praktischen Prüfungsteil beträgt die Gebühr 250,00 €.  Für jede Wiederholung einer schriftlichen Aufsichtsarbeit bzw. des praktischen Prüfungsteils wird zusätzlich eine anteilige Gebühr in Höhe von 41,67 € (1/6 Anteil von 250,00 €) erhoben.

    Der Gebührenbescheid ergeht i. d. R nach Abschluss des ordentlichen Prüfungsverfahrens.