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MAN LERNT NIE AUS!

  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung z. B. als Verwaltungsfachangestellte*r im Land Brandenburg und sind der Meinung, da geht noch mehr?
  • Sie haben einen sehr guten Notendurchschnitt in Ihrer Abschlussprüfung oder andere herausragende Qualifikationen?
  • Sie würden sich gerne weiterbilden, aber es fehlt Ihnen an finanziellen Mitteln? 

Bewerben Sie sich bei uns als Stipendiat*in für die Begabtenförderung der "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung" (SBB). Bewerbungsschluss für das Aufnahmejahr 2025 ist der 15.11.2024.

Hinweis:
Damit eine Maßnahme förderfähig ist, muss Ihre Bewerbung mit dem Stipendiatenstammblatt vor Beginn der Maßnahme bei uns eingegangen sein.

MAN LERNT NIE AUS!

  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung z. B. als Verwaltungsfachangestellte*r im Land Brandenburg und sind der Meinung, da geht noch mehr?
  • Sie haben einen sehr guten Notendurchschnitt in Ihrer Abschlussprüfung oder andere herausragende Qualifikationen?
  • Sie würden sich gerne weiterbilden, aber es fehlt Ihnen an finanziellen Mitteln? 

Bewerben Sie sich bei uns als Stipendiat*in für die Begabtenförderung der "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung" (SBB). Bewerbungsschluss für das Aufnahmejahr 2025 ist der 15.11.2024.

Hinweis:
Damit eine Maßnahme förderfähig ist, muss Ihre Bewerbung mit dem Stipendiatenstammblatt vor Beginn der Maßnahme bei uns eingegangen sein.

  • Was wird gefördert?

    Bei der Begabtenförderung handelt es sich um ein Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger zur berufsbegleitenden Qualifikation nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

    förderfähige Maßnahmen

    • Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
    • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Verwaltungsfachwirte)
    • Seminare zur Entwicklung fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Konfliktmanagement)
    • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf fachlich/inhaltlich aufbauen

    förderfähige Kosten

    • Maßnahmekosten
    • Prüfungskosten
    • Fahrtkosten
    • Aufenthaltskosten
    • Notwendige Arbeitsmittel
    • IT-Bonus i. H. v. maximal 250 € zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr

     

    Bei der Begabtenförderung handelt es sich um ein Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger zur berufsbegleitenden Qualifikation nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

    förderfähige Maßnahmen

    • Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
    • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Verwaltungsfachwirte)
    • Seminare zur Entwicklung fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Konfliktmanagement)
    • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf fachlich/inhaltlich aufbauen

    förderfähige Kosten

    • Maßnahmekosten
    • Prüfungskosten
    • Fahrtkosten
    • Aufenthaltskosten
    • Notwendige Arbeitsmittel
    • IT-Bonus i. H. v. maximal 250 € zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr

     

  • Wer wird gefördert?

    Um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, darf grundsätzlich eine Altersgrenze von 24 Jahren nicht überschritten werden. In begründeten Ausnahmefällen wie Zivildienst oder Mutterschutz ist eine Erhöhung der Altersgrenze bis maximal 27 Jahre möglich. 

    Weitere Voraussetzungen:

    1. ein Abschluss einer Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf gem. Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder gem. Handwerksordnung (HwO)
    2. ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche oder arbeitssuchend mit Bestätigung der Arbeitsagentur
    3. ein Nachweis der Qualifizierung durch
      • die Berufsabschlussprüfung mit mind. 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser als „gut“ oder
      • einer Teilnahme an einem überregionalen, beruflichen Leistungswettbewerb mit Platzierung unter den ersten drei Plätzen oder
      • eine besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebenden oder der Berufsschule

    Um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, darf grundsätzlich eine Altersgrenze von 24 Jahren nicht überschritten werden. In begründeten Ausnahmefällen wie Zivildienst oder Mutterschutz ist eine Erhöhung der Altersgrenze bis maximal 27 Jahre möglich. 

    Weitere Voraussetzungen:

    1. ein Abschluss einer Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf gem. Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder gem. Handwerksordnung (HwO)
    2. ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche oder arbeitssuchend mit Bestätigung der Arbeitsagentur
    3. ein Nachweis der Qualifizierung durch
      • die Berufsabschlussprüfung mit mind. 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser als „gut“ oder
      • einer Teilnahme an einem überregionalen, beruflichen Leistungswettbewerb mit Platzierung unter den ersten drei Plätzen oder
      • eine besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebenden oder der Berufsschule
  • Wie hoch und wie lange wird gefördert?

    Förderdauer maximal 3 Jahre (Aufnahmejahr + 2 Folgejahre)
    Förderhöhe insgesamt bis zu 8.700 €
    Eigenanteil 10% der Kosten der Maßnahme
    Bewerbungsschluss 15.11. des jeweiligen Vorjahres
    Förderungsbeginn Ab erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm, i.d.R. zum 01. Januar des neuen Jahres
    Förderdauer maximal 3 Jahre (Aufnahmejahr + 2 Folgejahre)
    Förderhöhe insgesamt bis zu 8.700 €
    Eigenanteil 10% der Kosten der Maßnahme
    Bewerbungsschluss 15.11. des jeweiligen Vorjahres
    Förderungsbeginn Ab erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm, i.d.R. zum 01. Januar des neuen Jahres
  • Bewerbungsablauf

    • Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und senden das Stipendiatenstammblatt ausgefüllt mit den erforderlichen Anlagen per E-Mail oder per Post an unsere Kontaktdaten.
    • Wir entscheiden in einem Auswahlverfahren über Ihre Aufnahme.
    • Sie erhalten von uns die Zu- oder Absage per E-Mail oder per Post sowie weitere Informationen.

    Bei einer Absage können Sie sich bis zum Erreichen der Altersgrenze erneut bewerben.

    Weitere Informationen finden Sie in den Stipendieninformationen duale Ausbildung der SBB.

    • Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und senden das Stipendiatenstammblatt ausgefüllt mit den erforderlichen Anlagen per E-Mail oder per Post an unsere Kontaktdaten.
    • Wir entscheiden in einem Auswahlverfahren über Ihre Aufnahme.
    • Sie erhalten von uns die Zu- oder Absage per E-Mail oder per Post sowie weitere Informationen.

    Bei einer Absage können Sie sich bis zum Erreichen der Altersgrenze erneut bewerben.

    Weitere Informationen finden Sie in den Stipendieninformationen duale Ausbildung der SBB.