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Hier wird ein Bild zum Thema Mediation gezeigt: 2 Holzmännchen, die mit dem Rücken zueinander stehen

Vermittlung von Mediatorinnen und Mediatoren

Mediation ist eine Form der Konfliktlösung im Arbeitsumfeld. Sie richtet sich an die betroffenen Parteien, die freiwillig und mit Hilfe eines unparteiischen Mediators nach verbindlichen Lösungen des Konflikts suchen. Durch eine auf diesem Wege herbeigeführte Lösung kann auch zukünftig eine konstruktive Zusammenarbeit der beteiligten Parteien gewährleistet werden.

Die Landesakademie für öffentliche Verwaltung (LAköV) vermittelt den Dienststellen der Landesverwaltung geeignete Mediatorinnen und Mediatoren. Die Kosten für die Durchführung eines Mediationsverfahrens und die vertragliche Abwicklung übernimmt die beauftragende Dienststelle.

Interessierte, die eine Ausbildung als Mediator und Konfliktmanager im Umfang von mindestens 200 Stunden an einer bundesweit anerkannten Ausbildungseinrichtung abgeschlossen haben, können in den Pool aufgenommen werden. Es stehen sowohl Beamte oder Beschäftigte der Landesverwaltung als auch freiberuflich Tätige bereit.

Hier wird ein Bild zum Thema Mediation gezeigt: 2 Holzmännchen, die mit dem Rücken zueinander stehen

Vermittlung von Mediatorinnen und Mediatoren

Mediation ist eine Form der Konfliktlösung im Arbeitsumfeld. Sie richtet sich an die betroffenen Parteien, die freiwillig und mit Hilfe eines unparteiischen Mediators nach verbindlichen Lösungen des Konflikts suchen. Durch eine auf diesem Wege herbeigeführte Lösung kann auch zukünftig eine konstruktive Zusammenarbeit der beteiligten Parteien gewährleistet werden.

Die Landesakademie für öffentliche Verwaltung (LAköV) vermittelt den Dienststellen der Landesverwaltung geeignete Mediatorinnen und Mediatoren. Die Kosten für die Durchführung eines Mediationsverfahrens und die vertragliche Abwicklung übernimmt die beauftragende Dienststelle.

Interessierte, die eine Ausbildung als Mediator und Konfliktmanager im Umfang von mindestens 200 Stunden an einer bundesweit anerkannten Ausbildungseinrichtung abgeschlossen haben, können in den Pool aufgenommen werden. Es stehen sowohl Beamte oder Beschäftigte der Landesverwaltung als auch freiberuflich Tätige bereit.

  • Ablauf

    Bei Bedarf können sich die Personalverantwortlichen der Dienststellen an die LAköV wenden, die dann Vorschläge für einen oder mehrere Mediator/innen unterbreitet. Anschließend klären die Konfliktparteien und die Dienststelle in einem Vorgespräch mit der Mediatorin/dem Mediator in eigener Verantwortung, ob ein Mediationsverfahren für den Konfliktfall geeignet ist und beauftragen die/den Mediatorin/Mediator direkt. Die Kosten für die Durchführung der Mediation trägt die beauftragende Dienststelle.

    Die Konfliktparteien bestimmen schließlich die zu klärenden Themen selbst und erarbeiten mit Hilfe der Mediatorin/des Mediators eigenverantwortlich eine Lösung. Die Mediatorin/der Mediator

    • führt die Konfliktparteien durch das Gespräch und strukturiert es,
    • trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts,
    • verhält sich neutral,
    • behandelt die Inhalte der Mediation vertraulich,
    • ist zur Verschwiegenheit verpflichtet,
    • ist weder weisungsgebunden noch den eigenen Vorgesetzten gegenüber berichtspflichtig.

    Am Ende des Mediationsverfahrens sollten die Parteien eine Vereinbarung zu den Inhalten ihrer Konfliktlösung oder mindestens eine Vereinbarung über den Umgang mit dem offenen Konflikt schließen. Die Konfliktparteien können außerdem einen Nachfolgetermin vereinbaren, um die Einhaltung der Ergebnisse zu überprüfen. Bei Bedarf kann eine neue Vereinbarung getroffen werden.

    Selbstverständlich werden die bei der Auftragsklärung oder während einer Mediation bekannt gewordenen Sachverhalte sowohl von der LAköV als auch vom Mediatior / von der Mediatorin absolut vertraulich behandelt.

    Bei Bedarf können sich die Personalverantwortlichen der Dienststellen an die LAköV wenden, die dann Vorschläge für einen oder mehrere Mediator/innen unterbreitet. Anschließend klären die Konfliktparteien und die Dienststelle in einem Vorgespräch mit der Mediatorin/dem Mediator in eigener Verantwortung, ob ein Mediationsverfahren für den Konfliktfall geeignet ist und beauftragen die/den Mediatorin/Mediator direkt. Die Kosten für die Durchführung der Mediation trägt die beauftragende Dienststelle.

    Die Konfliktparteien bestimmen schließlich die zu klärenden Themen selbst und erarbeiten mit Hilfe der Mediatorin/des Mediators eigenverantwortlich eine Lösung. Die Mediatorin/der Mediator

    • führt die Konfliktparteien durch das Gespräch und strukturiert es,
    • trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts,
    • verhält sich neutral,
    • behandelt die Inhalte der Mediation vertraulich,
    • ist zur Verschwiegenheit verpflichtet,
    • ist weder weisungsgebunden noch den eigenen Vorgesetzten gegenüber berichtspflichtig.

    Am Ende des Mediationsverfahrens sollten die Parteien eine Vereinbarung zu den Inhalten ihrer Konfliktlösung oder mindestens eine Vereinbarung über den Umgang mit dem offenen Konflikt schließen. Die Konfliktparteien können außerdem einen Nachfolgetermin vereinbaren, um die Einhaltung der Ergebnisse zu überprüfen. Bei Bedarf kann eine neue Vereinbarung getroffen werden.

    Selbstverständlich werden die bei der Auftragsklärung oder während einer Mediation bekannt gewordenen Sachverhalte sowohl von der LAköV als auch vom Mediatior / von der Mediatorin absolut vertraulich behandelt.

  • Welche Informationen benötigt die LAköV?

    Bei einer Anfrage zur Empfehlung einer Mediatorin oder eines Mediators benötigt die LAköV folgenden Informationen:

    • Auftraggeber (Behörde/Dienststelle, Kontaktdaten des Ansprechpartners)
    • Konfliktparteien (anonyme Beschreibung, ggf. ausgeübte Tätigkeit / welchen dienstlichen Kontakt haben sie zueinander)
    • Dringlichkeit/ Zeitrahmen
    • Beschreibung des Konflikts
    • Besondere Wünsche an den Mediator / die Mediatorin (aus der Landesverwaltung/ freiberuflich (extern); besondere fachliche Vorausssetzungen; spezielle Erfahrungen)

    Es wird durch den Auftraggeber versichert, dass zwischen den Konfliktparteien Einvernehmen über die Durchführung einer Mediation besteht.

    Bei einer Anfrage zur Empfehlung einer Mediatorin oder eines Mediators benötigt die LAköV folgenden Informationen:

    • Auftraggeber (Behörde/Dienststelle, Kontaktdaten des Ansprechpartners)
    • Konfliktparteien (anonyme Beschreibung, ggf. ausgeübte Tätigkeit / welchen dienstlichen Kontakt haben sie zueinander)
    • Dringlichkeit/ Zeitrahmen
    • Beschreibung des Konflikts
    • Besondere Wünsche an den Mediator / die Mediatorin (aus der Landesverwaltung/ freiberuflich (extern); besondere fachliche Vorausssetzungen; spezielle Erfahrungen)

    Es wird durch den Auftraggeber versichert, dass zwischen den Konfliktparteien Einvernehmen über die Durchführung einer Mediation besteht.