Staatliches Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen (SPAV)
Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen (SPAV) ist zuständige Stelle für die Abnahme von Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz und im Rahmen von Laufbahnausbildungen. Die zuständigen Berufe entnehmen Sie bittte den nachfolgenden Informationen.
Weiterhin ist das SPAV zuständige Stelle für das Führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 34 Abs. 1 BBiG in verschiedenen Ausbildungsberufen.
Hinweis:
Die Zuständigkeit für das Führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r - Fachrichtung Kommunalverwaltung wurde mit Jahresbeginn 2026 auf die kommunalen Studieninstitute, jeweils innerhalb ihrer durch die Verbandssatzung festgeschriebenen örtlichen Zuständigkeit, übertragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Abnahme der Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) für
- die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe (FAB)
- die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (FAMI)
- den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung für Ausbilder*innen im öffentlichen Dienst
Abnahme der Prüfungen im Rahmen der Laufbahnausbildung für
- den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst (MAVD)
- den gehobenen vermessungstechnischen und kartographischen Verwaltungsdienst
Abnahme der Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) für
- die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe (FAB)
- die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (FAMI)
- den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung für Ausbilder*innen im öffentlichen Dienst
Abnahme der Prüfungen im Rahmen der Laufbahnausbildung für
- den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst (MAVD)
- den gehobenen vermessungstechnischen und kartographischen Verwaltungsdienst
Führen der Verzeichnisse der Berufsausbildungsverhältnisse
für die Berufe
Führen der Verzeichnisse der Berufsausbildungsverhältnisse
für die Berufe
