Um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, darf grundsätzlich eine Altersgrenze von 24 Jahren nicht überschritten werden. In begründeten Ausnahmefällen wie Zivildienst oder Mutterschutz ist eine Erhöhung der Altersgrenze bis maximal 27 Jahre möglich.
Weitere Voraussetzungen:
- ein Abschluss einer Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf gem. Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder gem. Handwerksordnung (HwO)
- ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche oder arbeitssuchend mit Bestätigung der Arbeitsagentur
- ein Nachweis der Qualifizierung durch
- die Berufsabschlussprüfung mit mind. 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser als „gut“ oder
- einer Teilnahme an einem überregionalen, beruflichen Leistungswettbewerb mit Platzierung unter den ersten drei Plätzen oder
- eine besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebenden oder der Berufsschule