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Verwaltungsfachangestellte/r

Fachrichtung: Kommunalverwaltung

Die Zuständigkeit für das Führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 34 Abs. 1 BBiG wurde mit Jahresbeginn 2026 auf die kommunalen Studieninstitute, jeweils innerhalb ihrer durch die Verbandssatzung festgeschriebenen örtlichen Zuständigkeit, übertragen.

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Fachrichtung: Kommunalverwaltung

Die Zuständigkeit für das Führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 34 Abs. 1 BBiG wurde mit Jahresbeginn 2026 auf die kommunalen Studieninstitute, jeweils innerhalb ihrer durch die Verbandssatzung festgeschriebenen örtlichen Zuständigkeit, übertragen.