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Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen bestimmt im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Prüfungstermine.

Zu den Prüfungen bringen Sie bitte jeweils ein Personaldokument mit, um sich ausweisen zu können.


Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG

Anträge sind gemäß Nr. 2.1 der Richtlinie des Ministeriums des Innern zur Abkürzung der Ausbildungszeit und vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung
vom 14. Mai 2009 spätestens sechs Monate vor dem geplanten Termin der vorzeitigen Abschlussprüfung schriftlich beim Staatlichen Prüfungsamt einzureichen.