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Als Nachweise werden akzeptiert:

  1. Geimpfte: Nachweis über eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2,
  2. Genesene: Nachweis über eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die innerhalb der letzten 6 Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels einem anderen Nukleinsäurenachweis bestätigt wurde und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt,
  3. Getestete:
    1. Schülerinnen und Schüler: Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Selbsttest). Vorzulegen ist die Bescheinigung für den Zeitraum der Herbstferien, die auch beim Betreten der Schule vorzulegen wäre.  
    2. sonstige Personen: Testnachweis (sogenannte Bürgertests) über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (die zugrunde liegende Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen)

Als Nachweise werden akzeptiert:

  1. Geimpfte: Nachweis über eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2,
  2. Genesene: Nachweis über eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die innerhalb der letzten 6 Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels einem anderen Nukleinsäurenachweis bestätigt wurde und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt,
  3. Getestete:
    1. Schülerinnen und Schüler: Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Selbsttest). Vorzulegen ist die Bescheinigung für den Zeitraum der Herbstferien, die auch beim Betreten der Schule vorzulegen wäre.  
    2. sonstige Personen: Testnachweis (sogenannte Bürgertests) über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (die zugrunde liegende Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen)