

MAN LERNT NIE AUS!
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung z. B. als Verwaltungsfachangestellte*r im Land Brandenburg und sind der Meinung, da geht noch mehr?
- Sie haben einen sehr guten Notendurchschnitt in Ihrer Abschlussprüfung oder andere herausragende Qualifikationen?
- Sie würden sich gerne weiterbilden, aber es fehlt Ihnen an finanziellen Mitteln?
Bewerben Sie sich bei uns als Stipendiat*in für die Begabtenförderung der "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung" (SBB). Bewerbungsschluss für das Aufnahmejahr 2026 ist der 15.11.2025.
Hinweis:
Damit eine Maßnahme förderfähig ist, muss Ihre Bewerbung mit folgenden Informationen vor Beginn der Maßnahme bei uns eingegangen sein:
Ihr vollständiger Name
Ihr Geburtsdatum
Ihre E-Mail-Adresse
Ihre vollständige Adresse
Ihr Ausbildungsberuf inklusive Prüfungsergebnis und Prüfungsdatum
MAN LERNT NIE AUS!
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung z. B. als Verwaltungsfachangestellte*r im Land Brandenburg und sind der Meinung, da geht noch mehr?
- Sie haben einen sehr guten Notendurchschnitt in Ihrer Abschlussprüfung oder andere herausragende Qualifikationen?
- Sie würden sich gerne weiterbilden, aber es fehlt Ihnen an finanziellen Mitteln?
Bewerben Sie sich bei uns als Stipendiat*in für die Begabtenförderung der "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung" (SBB). Bewerbungsschluss für das Aufnahmejahr 2026 ist der 15.11.2025.
Hinweis:
Damit eine Maßnahme förderfähig ist, muss Ihre Bewerbung mit folgenden Informationen vor Beginn der Maßnahme bei uns eingegangen sein:
Ihr vollständiger Name
Ihr Geburtsdatum
Ihre E-Mail-Adresse
Ihre vollständige Adresse
Ihr Ausbildungsberuf inklusive Prüfungsergebnis und Prüfungsdatum
Was wird gefördert?
Bei der Begabtenförderung handelt es sich um ein Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger zur berufsbegleitenden Qualifikation nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.
förderfähige Maßnahmen |
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förderfähige Kosten |
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Bei der Begabtenförderung handelt es sich um ein Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger zur berufsbegleitenden Qualifikation nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.
förderfähige Maßnahmen |
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förderfähige Kosten |
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Wer wird gefördert?
Um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, soll die Stipendiatin/der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In begründeten Ausnahmefällen wie Zivildienst oder Mutterschutz ist eine Erhöhung der Altersgrenze bis maximal 27 Jahre möglich.
Weitere Voraussetzungen:
- ein Abschluss einer Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf gem. Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder gem. Handwerksordnung (HwO)
- ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche oder arbeitssuchend mit Bestätigung der Arbeitsagentur
- ein Nachweis der Qualifizierung durch
- das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mind. 87 Punkten oder besser als „gut“
(bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) - einer Teilnahme an einem überregionalen, beruflichen Leistungswettbewerb mit Platzierung unter den ersten drei Plätzen oder
- eine besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebenden oder der Berufsschule
Um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, soll die Stipendiatin/der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In begründeten Ausnahmefällen wie Zivildienst oder Mutterschutz ist eine Erhöhung der Altersgrenze bis maximal 27 Jahre möglich.
Weitere Voraussetzungen:
- ein Abschluss einer Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf gem. Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder gem. Handwerksordnung (HwO)
- ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche oder arbeitssuchend mit Bestätigung der Arbeitsagentur
- ein Nachweis der Qualifizierung durch
- das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mind. 87 Punkten oder besser als „gut“
(bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) - einer Teilnahme an einem überregionalen, beruflichen Leistungswettbewerb mit Platzierung unter den ersten drei Plätzen oder
- eine besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebenden oder der Berufsschule
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Förderdauer | maximal 3 Jahre (Aufnahmejahr + 2 Folgejahre) |
Förderhöhe | insgesamt bis zu 9.135 € |
Eigenanteil | 10 % der Kosten der Maßnahme |
Bewerbungsschluss | 15.11. des jeweiligen Vorjahres |
Förderungsbeginn | Ab erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm, i.d.R. zum 01. 01. des neuen Jahres |
Förderdauer | maximal 3 Jahre (Aufnahmejahr + 2 Folgejahre) |
Förderhöhe | insgesamt bis zu 9.135 € |
Eigenanteil | 10 % der Kosten der Maßnahme |
Bewerbungsschluss | 15.11. des jeweiligen Vorjahres |
Förderungsbeginn | Ab erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm, i.d.R. zum 01. 01. des neuen Jahres |
Bewerbungsablauf
- Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und senden Ihre Bewerbung einschließlich der notwendigen Informationen mit den erforderlichen Anlagen per E-Mail oder per Post an unsere Kontaktdaten.
- Wir entscheiden in einem Auswahlverfahren über Ihre Aufnahme.
- Sie erhalten von uns die Zu- oder Absage per E-Mail oder per Post sowie weitere Informationen.
Bei einer Absage können Sie sich bis zum Erreichen der Altersgrenze erneut bewerben.
Weitere Informationen finden Sie in den Stipendieninformationen duale Ausbildung der SBB.
- Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und senden Ihre Bewerbung einschließlich der notwendigen Informationen mit den erforderlichen Anlagen per E-Mail oder per Post an unsere Kontaktdaten.
- Wir entscheiden in einem Auswahlverfahren über Ihre Aufnahme.
- Sie erhalten von uns die Zu- oder Absage per E-Mail oder per Post sowie weitere Informationen.
Bei einer Absage können Sie sich bis zum Erreichen der Altersgrenze erneut bewerben.
Weitere Informationen finden Sie in den Stipendieninformationen duale Ausbildung der SBB.