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Zwischenprüfung EJ 2024

Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen gibt die Prüfungstermine und die Anmeldefristen bekannt. Im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wird folgender Prüfungstermin bestimmt:      

Prüfungstermin:  Dienstag, den 27.01.2026

10:00 - 11:00 Uhr ⇒ Beschaffung, formale Erfassung
11:30 - 12:30 Uhr ⇒ Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
13:00 - 14:00 Uhr ⇒ Wirtschafts- und Sozialkunde

Prüfungsort:   Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen

Anmeldefrist/Nachteilsausgleich

Die Anmeldung erfolgt bis zum 21.11.2025 beim Staatlichen Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden. Sofern bei der Durchführung der Prüfung auf der Grundlage § 14 FaMIPO besondere Verhältnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen sind, ist die Art des Nachteilsausgleiches (Dauer der Prüfung, Hilfsmittel, Hilfeleistung) spätestens mit der Anmeldung zu beantragen. Eine ärztliche Empfehlung zu Art und Umfang einer möglichen Prüfungserleichterung ist im Original beizufügen.

Entscheidung über die Zulassung und Ladung

Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen entscheidet bis zum 05.12.2025 über die Zulassung. Die Entscheidung über die Zulassung wird den Prüfungsbewerbern unter Angabe des Prüfungstermins und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitgeteilt. Damit sind die Prüfungsteilnehmer zur Prüfung geladen.

Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen gibt die Prüfungstermine und die Anmeldefristen bekannt. Im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wird folgender Prüfungstermin bestimmt:      

Prüfungstermin:  Dienstag, den 27.01.2026

10:00 - 11:00 Uhr ⇒ Beschaffung, formale Erfassung
11:30 - 12:30 Uhr ⇒ Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
13:00 - 14:00 Uhr ⇒ Wirtschafts- und Sozialkunde

Prüfungsort:   Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen

Anmeldefrist/Nachteilsausgleich

Die Anmeldung erfolgt bis zum 21.11.2025 beim Staatlichen Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden. Sofern bei der Durchführung der Prüfung auf der Grundlage § 14 FaMIPO besondere Verhältnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen sind, ist die Art des Nachteilsausgleiches (Dauer der Prüfung, Hilfsmittel, Hilfeleistung) spätestens mit der Anmeldung zu beantragen. Eine ärztliche Empfehlung zu Art und Umfang einer möglichen Prüfungserleichterung ist im Original beizufügen.

Entscheidung über die Zulassung und Ladung

Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen entscheidet bis zum 05.12.2025 über die Zulassung. Die Entscheidung über die Zulassung wird den Prüfungsbewerbern unter Angabe des Prüfungstermins und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitgeteilt. Damit sind die Prüfungsteilnehmer zur Prüfung geladen.

Abschlussprüfung 2026/I

Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen gibt die Prüfungstermine und die Anmeldefristen bekannt. Im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses werden folgende Prüfungstermine bestimmt:      

Schriftliche Prüfung
05.01.2026, 10:00 Uhr ⇒ Beschaffen und Aufbereiten von Medien und Informationen
07.01.2026, 10:00 Uhr ⇒ Bereitstellen und Vermitteln von Medien und Informationen
09.01.2026, 10:00 Uhr ⇒ Wirtschafts- und Sozialkunde

Prüfungsort:   Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen

Mündliche Prüfung

In der Woche vom 23.02. bis 27.02.2026
(Prüfungsbereich: Praktische Übungen), ggf. auch Ergänzungsprüfungen

Prüfungsort:   noch offen

Anmeldefrist/Nachteilsausgleich

Die Anmeldung erfolgt bis 11.10.2025 beim Staatlichen Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden. Sofern bei der Durchführung der Prüfung auf der Grundlage § 14 FaMIPO besondere Verhältnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen sind, ist die Art des Nachteilsausgleiches (Dauer der Prüfung, Hilfsmittel, Hilfeleistung) spätestens mit der Anmeldung zu beantragen. Eine ärztliche Empfehlung zu Art und Umfang einer möglichen Prüfungserleichterung ist im Original beizufügen.

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG

Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG sind bis spätestens sechs Monate vor dem geplanten Termin der vorzeitigen Abschlussprüfung schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Entscheidung über die Zulassung und Ladung

Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen entscheidet bis zum 24.10.2025 über die Zulassung. Die Entscheidung über die Zulassung wird den Prüfungsbewerbern unter Angabe des Prüfungstermins und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitgeteilt. Damit sind die Prüfungsteilnehmer zur Prüfung geladen.

Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen gibt die Prüfungstermine und die Anmeldefristen bekannt. Im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses werden folgende Prüfungstermine bestimmt:      

Schriftliche Prüfung
05.01.2026, 10:00 Uhr ⇒ Beschaffen und Aufbereiten von Medien und Informationen
07.01.2026, 10:00 Uhr ⇒ Bereitstellen und Vermitteln von Medien und Informationen
09.01.2026, 10:00 Uhr ⇒ Wirtschafts- und Sozialkunde

Prüfungsort:   Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen

Mündliche Prüfung

In der Woche vom 23.02. bis 27.02.2026
(Prüfungsbereich: Praktische Übungen), ggf. auch Ergänzungsprüfungen

Prüfungsort:   noch offen

Anmeldefrist/Nachteilsausgleich

Die Anmeldung erfolgt bis 11.10.2025 beim Staatlichen Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden. Sofern bei der Durchführung der Prüfung auf der Grundlage § 14 FaMIPO besondere Verhältnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen sind, ist die Art des Nachteilsausgleiches (Dauer der Prüfung, Hilfsmittel, Hilfeleistung) spätestens mit der Anmeldung zu beantragen. Eine ärztliche Empfehlung zu Art und Umfang einer möglichen Prüfungserleichterung ist im Original beizufügen.

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG

Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG sind bis spätestens sechs Monate vor dem geplanten Termin der vorzeitigen Abschlussprüfung schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Entscheidung über die Zulassung und Ladung

Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen entscheidet bis zum 24.10.2025 über die Zulassung. Die Entscheidung über die Zulassung wird den Prüfungsbewerbern unter Angabe des Prüfungstermins und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitgeteilt. Damit sind die Prüfungsteilnehmer zur Prüfung geladen.

Abschlussprüfung 2025/II

Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen gibt die Prüfungstermine und die Anmeldefristen bekannt. Im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses werden folgende Prüfungstermine bestimmt:    

Schriftliche Prüfung

21.05.2025, 10:00 Uhr ⇒ Beschaffen und Aufbereiten von Medien und Informationen
23.05.2025, 10:00 Uhr ⇒ Bereitstellen und Vermitteln von Medien und Informationen
26.05.2025, 10:00 Uhr ⇒ Wirtschafts- und Sozialkunde

Prüfungsort:   Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen

Mündliche Prüfung

In der Zeit vom 14.07. bis 18.07.2025
(Prüfungsbereich: Praktische Übungen), ggf. auch Ergänzungsprüfungen

Prüfungsort:   noch offen

Anmeldefrist/Nachteilsausgleich

Die Anmeldung erfolgt bis zum 14.03.2025 beim Staatlichen Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden. Sofern bei der Durchführung der Prüfung auf der Grundlage § 14 FaMIPO besondere Verhältnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen sind, ist die Art des Nachteilsausgleiches (Dauer der Prüfung, Hilfsmittel, Hilfeleistung) spätestens mit der Anmeldung zu beantragen. Eine ärztliche Empfehlung zu Art und Umfang einer möglichen Prüfungserleichterung ist im Original beizufügen.

Entscheidung über die Zulassung und Ladung

Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen entscheidet bis zum 28.03.2025 über die Zulassung. Die Entscheidung über die Zulassung wird den Prüfungsbewerbern unter Angabe des Prüfungstermins und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitgeteilt. Damit sind die Prüfungsteilnehmer zur Prüfung geladen.

Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen gibt die Prüfungstermine und die Anmeldefristen bekannt. Im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses werden folgende Prüfungstermine bestimmt:    

Schriftliche Prüfung

21.05.2025, 10:00 Uhr ⇒ Beschaffen und Aufbereiten von Medien und Informationen
23.05.2025, 10:00 Uhr ⇒ Bereitstellen und Vermitteln von Medien und Informationen
26.05.2025, 10:00 Uhr ⇒ Wirtschafts- und Sozialkunde

Prüfungsort:   Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen

Mündliche Prüfung

In der Zeit vom 14.07. bis 18.07.2025
(Prüfungsbereich: Praktische Übungen), ggf. auch Ergänzungsprüfungen

Prüfungsort:   noch offen

Anmeldefrist/Nachteilsausgleich

Die Anmeldung erfolgt bis zum 14.03.2025 beim Staatlichen Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden. Sofern bei der Durchführung der Prüfung auf der Grundlage § 14 FaMIPO besondere Verhältnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen sind, ist die Art des Nachteilsausgleiches (Dauer der Prüfung, Hilfsmittel, Hilfeleistung) spätestens mit der Anmeldung zu beantragen. Eine ärztliche Empfehlung zu Art und Umfang einer möglichen Prüfungserleichterung ist im Original beizufügen.

Entscheidung über die Zulassung und Ladung

Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen entscheidet bis zum 28.03.2025 über die Zulassung. Die Entscheidung über die Zulassung wird den Prüfungsbewerbern unter Angabe des Prüfungstermins und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitgeteilt. Damit sind die Prüfungsteilnehmer zur Prüfung geladen.