Staatliches Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen (SPAV)
Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen (SPAV) ist zuständige Stelle für das Abnehmen von Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz und im Rahmen der Laufbahnausbildung. Die zuständigen Berufe entnehmen Sie bittte den nachfolgenden Informationen.
Weiterhin ist das SPAV zuständige Stelle für das Führen der Berufsausbildungsverzeichnisse für die Verwaltungsfachangestellten und Fachangestellten für Bäderbetriebe.
Abnahme der Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) für
- die Fortbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt*in
- die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (FAMI)
- den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung für Ausbilder*innen im öffentlichen Dienst
Abnahme der Prüfungen im Rahmen der Laufbahnausbildung für
- den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst (MAVD)
- den gehobenen vermessungstechnischen und kartographischen Verwaltungsdienst
Abnahme der Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) für
- die Fortbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt*in
- die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (FAMI)
- den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung für Ausbilder*innen im öffentlichen Dienst
Abnahme der Prüfungen im Rahmen der Laufbahnausbildung für
- den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst (MAVD)
- den gehobenen vermessungstechnischen und kartographischen Verwaltungsdienst
Führen der Verzeichnisse der Berufsausbildungsverhältnisse
für die Berufe
Führen der Verzeichnisse der Berufsausbildungsverhältnisse
für die Berufe