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Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, kurz BQFG, garantiert seit dem 01.04.2012 allen Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden Beruf in Deutschland.

Entscheidend für die Gleichwertigkeit ist, ob Sie aufgrund der im Ausland durchlaufenen Ausbildung und Prüfung in der Lage sind, den Anforderungen zu genügen, die nach deutschem Recht an die Ausübung des jeweiligen Berufs gestellt werden. Dabei sind Ihre sonstigen nachgewiesenen Berufsqualifikationen, insbesondere vorhandene Berufserfahrung, zu berücksichtigen.

Die Landesakademie für öffentliche Verwaltung Brandenburg ist gemäß der Berufsbildungszuständigkeitsverordnung (BBiZV) zuständige Stellen im Sinne des Teils 2 Kapitel 1 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für die anerkannten Ausbildungsberufe 

  • Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter der Fachrichtung Landesverwaltung sowie 
  • Fachangestellte oder Fachangestellter für Bäderbetriebe

Weitere Infos zu Verfahren und Zuständigkeiten erhalten Sie über das Anerkennungsportal des Bundes: www.anerkennung-in-deutschland.de

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, kurz BQFG, garantiert seit dem 01.04.2012 allen Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden Beruf in Deutschland.

Entscheidend für die Gleichwertigkeit ist, ob Sie aufgrund der im Ausland durchlaufenen Ausbildung und Prüfung in der Lage sind, den Anforderungen zu genügen, die nach deutschem Recht an die Ausübung des jeweiligen Berufs gestellt werden. Dabei sind Ihre sonstigen nachgewiesenen Berufsqualifikationen, insbesondere vorhandene Berufserfahrung, zu berücksichtigen.

Die Landesakademie für öffentliche Verwaltung Brandenburg ist gemäß der Berufsbildungszuständigkeitsverordnung (BBiZV) zuständige Stellen im Sinne des Teils 2 Kapitel 1 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für die anerkannten Ausbildungsberufe 

  • Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter der Fachrichtung Landesverwaltung sowie 
  • Fachangestellte oder Fachangestellter für Bäderbetriebe

Weitere Infos zu Verfahren und Zuständigkeiten erhalten Sie über das Anerkennungsportal des Bundes: www.anerkennung-in-deutschland.de