Die Landesakademie für öffentliche Verwaltung ist die zuständige Stelle gemäß § 73 BBiG im Land Brandenburg für den Ausbildungsberuf „Fachangestellte/r für Bäderbetriebe“.
Hauptaufgaben sind:
- Beratung, Förderung und Überwachung der Ausbildung
- Prüfung der Eignung von Ausbildern und Ausbildungsstätten
- Registrierung von Ausbildungsverträgen im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Die Organisation und Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen
Hinweis:
Die zuständigen Stellen der Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben für die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen einen gemeinsamen Prüfungsausschuss gebildet. Die Organisation und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen übernimmt das Landesverwaltungsamt Magdeburg als zuständige Stelle des Landes Sachsen-Anhalt.
- Förderung besonders leistungsstarker Auszubildender (Begabtenförderung)
Berufsbild und weitere Informationen
Ein Fachangestellter für Bäderbetriebe sorgt für Sicherheit, Sauberkeit und einen reibungslosen Ablauf in Schwimmbädern.
Kernaufgaben des Berufs
- Überwachung des Badebetriebs: Rettung von Personen aus dem Wasser und Erste Hilfe.
- Technik und Hygiene: Kontrolle der Wasserqualität und Wartung der Filteranlagen.
- Besucherbetreuung: Durchführung von Schwimmkursen und Aufsicht am Beckenrand.
- Verwaltung: Reinigung der Anlage und Kassenführung.
Weitere Informationen finden Sie unter
BERUFENET (Bundesagentur für Arbeit) https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/9496
Ein Fachangestellter für Bäderbetriebe sorgt für Sicherheit, Sauberkeit und einen reibungslosen Ablauf in Schwimmbädern.
Kernaufgaben des Berufs
- Überwachung des Badebetriebs: Rettung von Personen aus dem Wasser und Erste Hilfe.
- Technik und Hygiene: Kontrolle der Wasserqualität und Wartung der Filteranlagen.
- Besucherbetreuung: Durchführung von Schwimmkursen und Aufsicht am Beckenrand.
- Verwaltung: Reinigung der Anlage und Kassenführung.
Weitere Informationen finden Sie unter
BERUFENET (Bundesagentur für Arbeit) https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/9496
Ausbildungsstätten im Land Brandenburg
in Arbeit
in Arbeit
praktische und theoretische Ausbildung
Die dreijährige Ausbildung erfolgt dual sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule.
Grundlage für die Ausbildung ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe.
Gegenstand der Berufsausbildung sind gemäß § 3 dieser Verordnung mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Berufsbildung,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
4. Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
5. Aufrechterhalten der Betriebssicherheit,
6. Beaufsichtigen des Badebetriebes,
7. Betreuen von Besuchern,
8. Schwimmen,
9. Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen,
10. Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungsmaßnahmen,
11. Messen physikalischer und chemischer Größen sowie Bestimmen von
Stoffkonstanten,
12. Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes,
13. Pflegen und Warten bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen,
14. Durchführen von Verwaltungsarbeiten im Bad,
15. Öffentlichkeitsarbeit.
Die theoretische Ausbildung aller Auszubildenden der Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern findet in der Berufsbildenden Schule Wittenberg (Berufsschulzentrum Wittenberg) statt.
Die dreijährige Ausbildung erfolgt dual sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule.
Grundlage für die Ausbildung ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe.
Gegenstand der Berufsausbildung sind gemäß § 3 dieser Verordnung mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Berufsbildung,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
4. Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
5. Aufrechterhalten der Betriebssicherheit,
6. Beaufsichtigen des Badebetriebes,
7. Betreuen von Besuchern,
8. Schwimmen,
9. Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen,
10. Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungsmaßnahmen,
11. Messen physikalischer und chemischer Größen sowie Bestimmen von
Stoffkonstanten,
12. Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes,
13. Pflegen und Warten bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen,
14. Durchführen von Verwaltungsarbeiten im Bad,
15. Öffentlichkeitsarbeit.
Die theoretische Ausbildung aller Auszubildenden der Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern findet in der Berufsbildenden Schule Wittenberg (Berufsschulzentrum Wittenberg) statt.
Zwischenprüfung
Die konkreten Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Magdeburg
Für die Anmeldung zur Zwischenprüfung reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen
- Antrag auf Zulassung/Teilnahme an der Prüfung im Ausbildungsberuf zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe
- Anmeldung zur Prüfung sowie Einverständniserklärung/Verpflichtung bzgl. der Teilnahme an der Zwischenprüfung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelles Lichtbild
- Berichtsheft(e)
(Hinweis: Berichtshefte in digitaler Form senden Sie bitte als PDF-Dokument an pruefungsamt@lakoev.brandenburg.de) - mindestens 3 Leistungsnachweise „Zwischenprüfung“
bis zum … bei der Landesakademie für öffentliche Verwaltung ein.
Die Zwischenprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil:
Der Prüfling soll in der schriftlichen Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten bearbeiten:
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Arbeitshygiene und Umweltschutz,
- berufsbezogene naturwissenschaftliche Grundlagen, Einsatz von Werkstoffen und Werkzeugen,
- Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, Beaufsichtigung des Badebetriebes,
- Betreuen von Besuchern.
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung folgende Aufgaben ausführen:
- in höchstens 12 Minuten 400 Meter Schwimmen, davon 50 Meter Kraulschwimmen, 50 Meter Brustschwimmen, 100 Meter Freistilschwimmen und 200 Meter Schwimmen in Rückenlage mit Brustbeinschlag ohne Armtätigkeit,
- in höchstens 1 Minute und 30 Sekunden 50 Meter Transportschwimmen, Schieben oder Ziehen, beide Personen bekleidet,
- 3 Minuten lang eine Herz-Lungen-Wiederbelebung an einem Übungsphantom,
- in höchstens 1 Minute und 35 Sekunden 100 Meter Zeitschwimmen,
- Streckentauchen über eine Distanz von mindestens 30 Metern,
- Kopfsprung aus 3 Metern Höhe.
Die konkreten Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Magdeburg
Für die Anmeldung zur Zwischenprüfung reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen
- Antrag auf Zulassung/Teilnahme an der Prüfung im Ausbildungsberuf zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe
- Anmeldung zur Prüfung sowie Einverständniserklärung/Verpflichtung bzgl. der Teilnahme an der Zwischenprüfung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelles Lichtbild
- Berichtsheft(e)
(Hinweis: Berichtshefte in digitaler Form senden Sie bitte als PDF-Dokument an pruefungsamt@lakoev.brandenburg.de) - mindestens 3 Leistungsnachweise „Zwischenprüfung“
bis zum … bei der Landesakademie für öffentliche Verwaltung ein.
Die Zwischenprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil:
Der Prüfling soll in der schriftlichen Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten bearbeiten:
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Arbeitshygiene und Umweltschutz,
- berufsbezogene naturwissenschaftliche Grundlagen, Einsatz von Werkstoffen und Werkzeugen,
- Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, Beaufsichtigung des Badebetriebes,
- Betreuen von Besuchern.
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung folgende Aufgaben ausführen:
- in höchstens 12 Minuten 400 Meter Schwimmen, davon 50 Meter Kraulschwimmen, 50 Meter Brustschwimmen, 100 Meter Freistilschwimmen und 200 Meter Schwimmen in Rückenlage mit Brustbeinschlag ohne Armtätigkeit,
- in höchstens 1 Minute und 30 Sekunden 50 Meter Transportschwimmen, Schieben oder Ziehen, beide Personen bekleidet,
- 3 Minuten lang eine Herz-Lungen-Wiederbelebung an einem Übungsphantom,
- in höchstens 1 Minute und 35 Sekunden 100 Meter Zeitschwimmen,
- Streckentauchen über eine Distanz von mindestens 30 Metern,
- Kopfsprung aus 3 Metern Höhe.
Abschlussprüfung
Zur Abschlussprüfung ist gemäß § 43 Berufsbildungsgesetz zuzulassen,
- wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
- wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 über den Ausbildenden oder die Ausbildende schriftlich oder elektronisch vorgelegt hat und
- wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten haben.
Die konkreten Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Magdeburg
Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen
- Antrag auf Zulassung/Teilnahme an der Prüfung im Ausbildungsberuf zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe
- Anmeldung zur Prüfung sowie Einverständniserklärung/Verpflichtung bzgl. der Teilnahme an der Abschlussprüfung
- Berichtsheft(e)
(Hinweis: Berichtshefte in digitaler Form senden Sie bitte als PDF-Dokument an pruefungsamt@lakoev.brandenburg.de) - mindestens 3 Leistungsnachweise „Abschlussprüfung“
bis zum … bei der Landesakademie für öffentliche Verwaltung ein.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil:
Im schriftlichen Prüfungsteil werden folgende Prüfungsfächer geprüft
- „Retten, Erstversorgung und Schwimmen“ (90 Minuten),
- „Badebetrieb“ (120 Minuten),
- „Bädertechnik“ (90 Minuten) und
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten)
Im praktischen Prüfungsteil müssen Aufgaben aus den Prüfungsfächern
- „Retten und Erstversorgung“
- „Schwimmen“
- „Besucherbetreuung und Schwimmunterricht“
ausgeführt werden. Genauere Informationen ergeben sich aus § 8 Absatz 3 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe.
Zur Abschlussprüfung ist gemäß § 43 Berufsbildungsgesetz zuzulassen,
- wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
- wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 über den Ausbildenden oder die Ausbildende schriftlich oder elektronisch vorgelegt hat und
- wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten haben.
Die konkreten Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Magdeburg
Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen
- Antrag auf Zulassung/Teilnahme an der Prüfung im Ausbildungsberuf zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe
- Anmeldung zur Prüfung sowie Einverständniserklärung/Verpflichtung bzgl. der Teilnahme an der Abschlussprüfung
- Berichtsheft(e)
(Hinweis: Berichtshefte in digitaler Form senden Sie bitte als PDF-Dokument an pruefungsamt@lakoev.brandenburg.de) - mindestens 3 Leistungsnachweise „Abschlussprüfung“
bis zum … bei der Landesakademie für öffentliche Verwaltung ein.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil:
Im schriftlichen Prüfungsteil werden folgende Prüfungsfächer geprüft
- „Retten, Erstversorgung und Schwimmen“ (90 Minuten),
- „Badebetrieb“ (120 Minuten),
- „Bädertechnik“ (90 Minuten) und
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten)
Im praktischen Prüfungsteil müssen Aufgaben aus den Prüfungsfächern
- „Retten und Erstversorgung“
- „Schwimmen“
- „Besucherbetreuung und Schwimmunterricht“
ausgeführt werden. Genauere Informationen ergeben sich aus § 8 Absatz 3 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe.
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG
Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
Anträge sind gemäß Nr. 2.1 der Richtlinie des Ministeriums des Innern zur Abkürzung der Ausbildungszeit und vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung
vom 14. Mai 2009 spätestens sechs Monate vor dem geplanten Termin der vorzeitigen Abschlussprüfung schriftlich beim Staatlichen Prüfungsamt einzureichen.
Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung kann gemäß Nr. 2.2 erfolgen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a. schriftliche Anhörung der Ausbildenden, dass die Auszubildende oder der Auszubildende im Verlauf der bisherigen Ausbildung einen Notendurchschnitt von 2,4 oder besser haben und der Auszubildenden beziehungsweise dem Auszubildenden bis zum Termin der vorzeitigen Abschlussprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten abschließend vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig sind,
b. schriftliche Anhörung der Berufsschule (zum Beispiel durch Vorlage des letzten Zeugnisses für den der regulären Abschlussprüfung vorausgegangenen Termin) mit dem Ergebnis, dass die Leistungen in den für die Kenntnisprüfung der Abschlussprüfung relevanten Fächern im Durchschnitt ein Notenergebnis von mindestens 2,4 aufweisen,
c. das Ergebnis der Zwischenprüfung im Zensurendurchschnitt 2,4 oder besser ist, wobei keine Einzelleistung schlechter als “befriedigend“ sein darf, und
d. bei minderjährigen Auszubildenden das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters vorliegt.
Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
Anträge sind gemäß Nr. 2.1 der Richtlinie des Ministeriums des Innern zur Abkürzung der Ausbildungszeit und vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung
vom 14. Mai 2009 spätestens sechs Monate vor dem geplanten Termin der vorzeitigen Abschlussprüfung schriftlich beim Staatlichen Prüfungsamt einzureichen.
Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung kann gemäß Nr. 2.2 erfolgen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a. schriftliche Anhörung der Ausbildenden, dass die Auszubildende oder der Auszubildende im Verlauf der bisherigen Ausbildung einen Notendurchschnitt von 2,4 oder besser haben und der Auszubildenden beziehungsweise dem Auszubildenden bis zum Termin der vorzeitigen Abschlussprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten abschließend vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig sind,
b. schriftliche Anhörung der Berufsschule (zum Beispiel durch Vorlage des letzten Zeugnisses für den der regulären Abschlussprüfung vorausgegangenen Termin) mit dem Ergebnis, dass die Leistungen in den für die Kenntnisprüfung der Abschlussprüfung relevanten Fächern im Durchschnitt ein Notenergebnis von mindestens 2,4 aufweisen,
c. das Ergebnis der Zwischenprüfung im Zensurendurchschnitt 2,4 oder besser ist, wobei keine Einzelleistung schlechter als “befriedigend“ sein darf, und
d. bei minderjährigen Auszubildenden das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters vorliegt.
Zulassung zur Abschlussprüfung für externe Teilnehmende
Gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ist zur Abschlussprüfung auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Tabellarische Aufstellung zum beruflichen Werdegang
- Zeugnis des höchsten Schulabschlusses
- Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse/Arbeitsbescheinigungen (ausländische Zeugnisse müssen mit amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden)
- Nachweise über Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge, Kurse, etc.)
- Weitere Nachweise, aus denen sich Ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten ableiten lassen
Gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ist zur Abschlussprüfung auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Tabellarische Aufstellung zum beruflichen Werdegang
- Zeugnis des höchsten Schulabschlusses
- Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse/Arbeitsbescheinigungen (ausländische Zeugnisse müssen mit amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden)
- Nachweise über Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge, Kurse, etc.)
- Weitere Nachweise, aus denen sich Ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten ableiten lassen
