Allgemeines
Die Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Brandenburg dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus den folgenden Teilen:
1. der Zwischenprüfung,
2. den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung,
3. den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie
4. der Abschlussprüfung.
Für die Organisation und Durchführung der Zwischenprüfung sowie der Abschlussprüfung ist das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen zuständig.
Die Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Brandenburg dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus den folgenden Teilen:
1. der Zwischenprüfung,
2. den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung,
3. den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie
4. der Abschlussprüfung.
Für die Organisation und Durchführung der Zwischenprüfung sowie der Abschlussprüfung ist das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen zuständig.
Zwischenprüfung
Zweck:
Nachweis eines ausreichenden Wissens- und Kenntnisstandes für die weitere Teilnahme an der Laufbahnausbildung.
Zulassung:
Zur Zwischenprüfung werden nur Anwärterinnen und Anwärter zugelassen, die an allen Leistungstests des Einführungslehrgangs teilgenommen haben und einen Notendurchschnitt von mindestens der Note 4,0 erreicht haben.
Aufbau:
Die Zwischenprüfung besteht aus vier schriftlichen Aufsichtsarbeiten in den Modulen
1. Organisation und Geschäftsverkehr,
2. Verwaltungsrecht,
3. Arbeits- und Tarifrecht sowie Beamtenrecht,
4. Haushaltswesen, Buchführung und Kassenverwaltung.
Die Bearbeitungszeit für jede schriftliche Aufsichtsarbeit beträgt 120 Minuten.
Die schriftlichen Aufsichtsarbeiten finden an vier verschiedenen Arbeitstagen statt. Zwischen den Prüfungstagen ist jeweils mindestens ein prüfungsfreier Tag vorzusehen.
Bestehen der Zwischenprüfung:
Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn
- mindestens drei schriftliche Aufsichtsarbeiten mit mindestens der Note 4 – ausreichend bewertet wurden,
- keine der schriftlichen Aufsichtsarbeiten mit der Note 6 – ungenügend bewertet wurde und
- in allen vier schriftlichen Aufsichtsarbeiten mindestens eine Durchschnittsnote von 4,0 erreicht wurde.
Zweck:
Nachweis eines ausreichenden Wissens- und Kenntnisstandes für die weitere Teilnahme an der Laufbahnausbildung.
Zulassung:
Zur Zwischenprüfung werden nur Anwärterinnen und Anwärter zugelassen, die an allen Leistungstests des Einführungslehrgangs teilgenommen haben und einen Notendurchschnitt von mindestens der Note 4,0 erreicht haben.
Aufbau:
Die Zwischenprüfung besteht aus vier schriftlichen Aufsichtsarbeiten in den Modulen
1. Organisation und Geschäftsverkehr,
2. Verwaltungsrecht,
3. Arbeits- und Tarifrecht sowie Beamtenrecht,
4. Haushaltswesen, Buchführung und Kassenverwaltung.
Die Bearbeitungszeit für jede schriftliche Aufsichtsarbeit beträgt 120 Minuten.
Die schriftlichen Aufsichtsarbeiten finden an vier verschiedenen Arbeitstagen statt. Zwischen den Prüfungstagen ist jeweils mindestens ein prüfungsfreier Tag vorzusehen.
Bestehen der Zwischenprüfung:
Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn
- mindestens drei schriftliche Aufsichtsarbeiten mit mindestens der Note 4 – ausreichend bewertet wurden,
- keine der schriftlichen Aufsichtsarbeiten mit der Note 6 – ungenügend bewertet wurde und
- in allen vier schriftlichen Aufsichtsarbeiten mindestens eine Durchschnittsnote von 4,0 erreicht wurde.
Abschlussprüfung
Zulassung:
Zur Abschlussprüfung werden nur Anwärterinnen und Anwärter zugelassen, die die Zwischenprüfung bestanden, die fachtheoretischen Ausbildungsabschnitte bis einschließlich Aufbaulehrgang II durchlaufen und in allen Leistungstests bis einschließlich Aufbaulehrgang II mindestens einen Notendurchschnitt von 4,0 erreicht haben.
Aufbau:
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Schriftlicher Teil:
Der schriftliche Prüfungsteil der Abschlussprüfung besteht aus
- einer schriftlichen Aufsichtsarbeit im Baustein Recht und Rechtsanwendung mit dem Modul Staats- und Verfassungsrecht sowie Europarecht,
- einer schriftlichen Aufsichtsarbeit im Baustein Recht und Rechtsanwendung mit den Modulen Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Sozialrecht oder Kommunalrecht,
- einer schriftlichen Aufsichtsarbeit im Baustein Personalangelegenheiten mit den Modulen Arbeitsrecht und Tarifrecht, Beamtenrecht sowie Personalwesen,
- einer schriftlichen Aufsichtsarbeit im Baustein Wirtschaft und Verwaltungswirtschaft mit den Modulen Haushaltswesen, Buchführung und Kassenverwaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Verwaltungscontrolling sowie Vergaberecht oder Zuwendungsrecht.
Die Bearbeitungszeit für jede schriftliche Aufsichtsarbeit beträgt 180 Minuten.
Die schriftlichen Aufsichtsarbeiten finden an vier verschiedenen Arbeitstagen statt. Zwischen den Prüfungstagen ist jeweils mindestens ein prüfungsfreier Tag vorzusehen.
mündlicher Teil:
Im mündlichen Prüfungsteil haben die Anwärterinnen und Anwärter die in den Bausteinen
1. Verwaltungsorganisation und Arbeitsabläufe sowie
2. Recht und Rechtsanwendung
erworbenen Kenntnisse nachzuweisen.
Zulassung:
Zur Abschlussprüfung werden nur Anwärterinnen und Anwärter zugelassen, die die Zwischenprüfung bestanden, die fachtheoretischen Ausbildungsabschnitte bis einschließlich Aufbaulehrgang II durchlaufen und in allen Leistungstests bis einschließlich Aufbaulehrgang II mindestens einen Notendurchschnitt von 4,0 erreicht haben.
Aufbau:
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Schriftlicher Teil:
Der schriftliche Prüfungsteil der Abschlussprüfung besteht aus
- einer schriftlichen Aufsichtsarbeit im Baustein Recht und Rechtsanwendung mit dem Modul Staats- und Verfassungsrecht sowie Europarecht,
- einer schriftlichen Aufsichtsarbeit im Baustein Recht und Rechtsanwendung mit den Modulen Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Sozialrecht oder Kommunalrecht,
- einer schriftlichen Aufsichtsarbeit im Baustein Personalangelegenheiten mit den Modulen Arbeitsrecht und Tarifrecht, Beamtenrecht sowie Personalwesen,
- einer schriftlichen Aufsichtsarbeit im Baustein Wirtschaft und Verwaltungswirtschaft mit den Modulen Haushaltswesen, Buchführung und Kassenverwaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Verwaltungscontrolling sowie Vergaberecht oder Zuwendungsrecht.
Die Bearbeitungszeit für jede schriftliche Aufsichtsarbeit beträgt 180 Minuten.
Die schriftlichen Aufsichtsarbeiten finden an vier verschiedenen Arbeitstagen statt. Zwischen den Prüfungstagen ist jeweils mindestens ein prüfungsfreier Tag vorzusehen.
mündlicher Teil:
Im mündlichen Prüfungsteil haben die Anwärterinnen und Anwärter die in den Bausteinen
1. Verwaltungsorganisation und Arbeitsabläufe sowie
2. Recht und Rechtsanwendung
erworbenen Kenntnisse nachzuweisen.
Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung ist bestanden, wenn alle berufspraktischen Ausbildungsabschnitte sowie die Abschlussprüfung bestanden sind und im Gesamtergebnis gemäß § 28 ein Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erreicht wurde.
Das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung wird aus den Durchschnittsnoten der Zwischenprüfung, der fachtheoretischen Ausbildung, der berufspraktischen Ausbildung, der schriftlichen Aufsichtsarbeiten des schriftlichen Prüfungsteils sowie der Note des mündlichen Prüfungsteils der Abschlussprüfung errechnet. Die einzelnen Teile werden wie folgt gewichtet:
1. Durchschnittsnote der Zwischenprüfung: 10 %,
2. Durchschnittsnote der Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung: 20 %,
3. Durchschnittsnote der berufspraktischen Ausbildung: 20 %
4. Durchschnittsnote der Abschlussprüfung schriftlicher Teil: 40 % und
5. Note der Abschlussprüfung mündlicher Teil: 10 %.
Die Laufbahnprüfung ist bestanden, wenn alle berufspraktischen Ausbildungsabschnitte sowie die Abschlussprüfung bestanden sind und im Gesamtergebnis gemäß § 28 ein Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erreicht wurde.
Das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung wird aus den Durchschnittsnoten der Zwischenprüfung, der fachtheoretischen Ausbildung, der berufspraktischen Ausbildung, der schriftlichen Aufsichtsarbeiten des schriftlichen Prüfungsteils sowie der Note des mündlichen Prüfungsteils der Abschlussprüfung errechnet. Die einzelnen Teile werden wie folgt gewichtet:
1. Durchschnittsnote der Zwischenprüfung: 10 %,
2. Durchschnittsnote der Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung: 20 %,
3. Durchschnittsnote der berufspraktischen Ausbildung: 20 %
4. Durchschnittsnote der Abschlussprüfung schriftlicher Teil: 40 % und
5. Note der Abschlussprüfung mündlicher Teil: 10 %.
Prüfungserleichterungen
Anträge auf Prüfungserleichterungen sind rechtzeitig beim Prüfungsamt einzureichen. Der Nachweis der Prüfungsbehinderung ist durch ein ärztliches Attest zu führen, welches Angaben über Art und Form der notwendigen Prüfungserleichterungen enthalten muss.
Anträge auf Prüfungserleichterungen sind rechtzeitig beim Prüfungsamt einzureichen. Der Nachweis der Prüfungsbehinderung ist durch ein ärztliches Attest zu führen, welches Angaben über Art und Form der notwendigen Prüfungserleichterungen enthalten muss.
