Meister für Bäderbetriebe
Zur Prüfung kann grundsätzlich jede/r, die/der eine Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe oder zur/zum Schwimmeistergehilfin/-gehilfen erfolgreich abgeschlossen hat und eine mindestens zweijährige Berufspraxis vorweisen kann (§2 der Meisterverordnung), zugelassen werden.
Zur Prüfung kann grundsätzlich jede/r, die/der eine Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe oder zur/zum Schwimmeistergehilfin/-gehilfen erfolgreich abgeschlossen hat und eine mindestens zweijährige Berufspraxis vorweisen kann (§2 der Meisterverordnung), zugelassen werden.
Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch die Landesakademie für öffentliche Verwaltung (LAköV) als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz im Land Brandenburg.
Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 12. August 2026 bei der LAköV einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- eine Kopie des Prüfungszeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe oder zum Schwimmmeistergehilfen/zur Schwimmmeistergehilfin,
- ein Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters für Bäderbetriebe hat,
- sonstige Zeugnisse, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen,
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach AEVO
(Gem. § 3 Abs. 3 BäderMeistPrV ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.)
- bei Wiederholungsprüfungen: Bescheide über die nicht bestandene Prüfung.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch die Landesakademie für öffentliche Verwaltung (LAköV) als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz im Land Brandenburg.
Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 12. August 2026 bei der LAköV einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- eine Kopie des Prüfungszeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe oder zum Schwimmmeistergehilfen/zur Schwimmmeistergehilfin,
- ein Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters für Bäderbetriebe hat,
- sonstige Zeugnisse, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen,
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach AEVO
(Gem. § 3 Abs. 3 BäderMeistPrV ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.)
- bei Wiederholungsprüfungen: Bescheide über die nicht bestandene Prüfung.
Durchführung der Prüfungen
Die Prüfung erfolgt vor dem gemeinsamen Prüfungsausschuss der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Der gemeinsame Prüfungsausschuss wird bei der Landesdirektion Sachsen in Leipzig geführt.
Die Einladung der Prüfungsteilnehmenden zu den Prüfungen erfolgt durch die Landesdirektion Sachsen.
Die Prüfung erfolgt vor dem gemeinsamen Prüfungsausschuss der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Der gemeinsame Prüfungsausschuss wird bei der Landesdirektion Sachsen in Leipzig geführt.
Die Einladung der Prüfungsteilnehmenden zu den Prüfungen erfolgt durch die Landesdirektion Sachsen.
Prüfungstermine
Informationen zu den Prüfungsterminen finden Sie auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen.
Informationen zu den Prüfungsterminen finden Sie auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen.
